Angeln und fischen im Kanton Aargau

Hier findest Du viele nützliche Informationen zum Angeln und Fischen im Kanton Aargau. Neben wichtigen Informationen und hilfreichen Links findest Du hier auch eine Liste mit den schönsten Gewässern zum Fischen und Angeln im Kanton Aargau. Hier findest Du alle Seen, Flüsse und Bäche im Kanton Aargau.

Fischereigesetz und Bestimmungen Kanton Aargau

Genauigkeit und Aktualität der hier aufgeführten Informationen
Wir bemühen uns die hier aufgeführten Informationen stets möglichst aktuell zu halten. Jedoch können wir die Aktualität der Informationen nicht in jedem Fall und zu jeder Zeit garantieren. Diese Informationen können Dir einen guten Einblick in die Bestimmungen im Kanton Aargau geben. Im Einzelfall und bevor Du an einem Gewässer fischen gehst, empfehlen wir, in jedem Fall die aktuellen und gültigen Informationen zu den Bestimmungen beim örtlichen Fischereiverein oder beim kantonalen Amt für Fischerei einzuholen.

Patent

Im Kanton Aargau sind die Gewässer in verschiedene Fischereireviere aufgeteilt, an denen unterschiedliche Fischereirechte gelten. Die Pächter oder Revierbesitzer geben pro Jahr eine gewisse Anzahl Fischerkarten aus, welche zum Angeln am Gewässer benötigt werden. Die Kontaktangaben zu den Revierbesitzern findest Du unter "Weitere Informationen" > "Fischereireviere und Kontakte" hier auf dieser Seite.

Freiangelrecht

Am Hallwilersee und gewissen Strecken von Rhein, Aare, Limmat, Reuss gilt das Freiangelrecht. Für diese Gewässer kann eine dafür nötige Freianglerkarte (CHF 50.00) oder die Hallwilerseekarte (CHF 150.00) gekauft werden. Die Freianglerei ist vom 1. März bis 31. Oktober zwischen 5.00 Uhr und 23.00 Uhr erlaubt.

Voraussetzungen

Voraussetzung zum Fischen im Kanton Aargau ist der Sachkundenachweis (SaNa) und eine Fischerkarte (Patent).

Schonzeiten

Es gelten klare Regelungen für den Fang aller Fisch- und Krebsarten. Die erlaubten Gerätschaften und die Schonbestimmungen sind in der Fischereiverordnung des Kantons aufgeführt.

Zeitliche Beschränkungen

Der Kanton Aargau kennt neben den Schonzeiten keine anderen zeitlichen Beschränkungen für das Fischen. Nachtfischen und Fischen an Sonn- und Feiertagen ist generell erlaubt. Freiangler dürfen nur zwischen 05.00 Uhr und 23.00 Uhr fischen.

Fangmasse und Höchstfangzahl

Die Fangmindestmasse und Fangbeschränkungen sind in der Verordnung zum Fischereigesetz des Kantons Aargau geregelt. Je nach Fischart gelten unterschiedliche Fangmasse.

Fanggeräte, Fischereimethoden, Köder

Die Fanggeräte und Köder sind in der Verordnung zum Fischereigesetz des Kantons Aargau geregelt. Dort sind erlaubte Fangmethoden, Fanggeräte und Hilfsgeräte beschrieben.

Fangstatistiken

Alle gefangenen Fische müssen in der Fischfangstatistik festgehalten werden. Die Fangstatistik muss Ende Jahr an die Sektion Jagd & Fischerei zugestellt werden. Der Kanton Aargau bietet auch eine digitale Fanstatistik.

Mitangelrecht

Das Mitangelrecht ist je nach Fischereirevier unterschiedlich geregelt.

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