Angeln und fischen im Kanton St. Gallen

Hier findest Du viele nützliche Informationen zum Angeln und Fischen im Kanton St. Gallen. Neben wichtigen Informationen und hilfreichen Links findest Du hier auch eine Liste mit den schönsten Gewässern zum Fischen und Angeln im Kanton St. Gallen. Hier findest Du alle Seen, Flüsse und Bäche im Kanton St. Gallen.

Fischereigesetz und Bestimmungen Kanton St. Gallen

Genauigkeit und Aktualität der hier aufgeführten Informationen
Wir bemühen uns die hier aufgeführten Informationen stets möglichst aktuell zu halten. Jedoch können wir die Aktualität der Informationen nicht in jedem Fall und zu jeder Zeit garantieren. Diese Informationen können Dir einen guten Einblick in die Bestimmungen im Kanton St. Gallen geben. Im Einzelfall und bevor Du an einem Gewässer fischen gehst, empfehlen wir, in jedem Fall die aktuellen und gültigen Informationen zu den Bestimmungen beim örtlichen Fischereiverein oder beim kantonalen Amt für Fischerei einzuholen.

Patent

Im Kanton St. Gallen sind die meisten Gewässer verpachtet. Für fünf Patentgewässer (Bodensee, Alpenrhein, Walensee, Linthkanal, Zürichsee) können verschiedene Fischereipatente gekauft werden. Für jedes der Patentgewässer gelten spezifische Preise und Vorschriften. Alle anderen Gewässer sind verpachtet, wobei Fischereivereine den Vorrang für die Pacht eines Gewässers haben. Die Pächter sind verpflichtet, die Fischerei im Pachtgebiet einer angemessenen Zahl fischereiberechtigter Personen zu ermöglichen. Auf der Website des Kantons unter "Fischerei" finden Sie die Fischereivereine und andere Pächterinnen und Pächter, um dort für eine Gästekarte anzufragen.

Freiangelrecht

Am Bodensee, Walensee und Zürichsee gilt für die einfache Fischerei vom Ufer aus ein Freiangelrecht.

Bodensee: Am schweizerischen Ufer des Bodensee-Obersee ist der Fischfang mit einer Rute, einer mit einem Zapfen versehenen Schnur, einer einfachen Angel und einem natürlichen Köder (ausgenommen Köderfisch) vom Ufer sowie von Ufermauern aus ohne Patent gestattet.

Zürichsee und Walensee: Vom Ufer aus darf ohne Patent mit einer Angelrute oder einer Schnur mit einem einzigen Köder mit einfachem Haken ohne Widerhaken gefischt werden. Erlaubt sind natürliche Köder, Lebensmittel sowie künstliche Fliegen (maximal Hakengrösse 8). Ausgenommen sind Köderfische.

Voraussetzungen

Berechtigt zur Ausübung der Fischerei sind alle Personen, welche das zwölfte Altersjahr vollendet haben (das zehnte bei stehenden Gewässern). Zudem muss man den Sachkundenachweis Fischerei (SaNa) vorlegen können oder einen gleichwertigen ausländischen Nachweis.

Schonzeiten

Die Schonzeiten sind je nach Fischart und Gewässer unterschiedlich und werden im Anhang der Fischereiverordnung (FV) geregelt. Für die interkantonalen Gewässer wie Walensee und Zürichsee gelten gesonderte Regelungen (Ausführungsbestimmungen).

Zeitliche Beschränkungen

Es gilt ein generelles Nachtfangverbot welches die Angelfischerei während der Sommerzeit von 23.00 bis 04.00 Uhr und während der übrigen Zeit von 19.00 bis 06.00 Uhr untersagt. Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei ist befugt Ausnahmen zu bewilligen. An den interkantonalen Patentgewässern können gesonderte Regelungen gelten. Bitte beachte die jeweiligen Ausführungsbestimmungen des Patentgewässers oder frag bei der Patentausgabestelle oder beim örtlichen Fischereiverein nach den detaillierten Regelungen.

Fangmasse und Höchstfangzahl

Die Fangmasse sind je nach Fischart unterschiedlich und werden im Anhang der Fischereiverordnung (FV) geregelt. Die Fangzahlen sind in der Fischereiverordnung (FV) geregelt. Für die interkantonalen Gewässer wie Walensee und Zürichsee gelten gesonderte Regelungen (Ausführungsbestimmungen).

Fanggeräte, Fischereimethoden, Köder

Die zugelassenen Fanggeräte und die erlaubten Fangmethoden sind je nach Gewässer unterschiedlich und werden in der Fischereiverordnung (FV) geregelt. Das Angeln ist grundsätzlich nur mit einer Fischerrute erlaubt. Das Verwenden von Widerhaken ist verboten. Das Verwenden von lebenden Köderfischen ist verboten.

Fangstatistiken

Jeder Fischer ist dazu verpflichtet, eine persönliche Fangstatistik zu führen.

Mitangelrecht

Der Kanton St. Gallen kennt kein Mitangelrecht oder Gästekarten. Beachte dazu bitte auch die jeweiligen Regelungen der Patentgewässer.

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