Der Begriff Privatgewässer bezieht sich auf Gewässer, die sich im Besitz von Privatpersonen oder privaten Organisationen befinden und nicht öffentlich zugänglich sind. Dies bedeutet, dass das Fischen in solchen Gewässern nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis des Eigentümers erlaubt ist. Ohne diese Erlaubnis ist das Betreten und Fischen illegal.
Die Eigentümer von Privatgewässern haben das Recht, eigene Regeln und Bestimmungen für die Fischerei festzulegen, die von den kantonalen oder nationalen Vorschriften abweichen können. In der Regel benötigt man für das Fischen in Privatgewässern keine staatliche Lizenz oder kein Patent, sondern eine spezielle Erlaubnis des Eigentümers. Diese Erlaubnis kann oft direkt beim Eigentümer oder über spezielle Vereine und Organisationen erworben werden.
Darüber hinaus sind die Eigentümer von Privatgewässern oft auch für den Schutz und die Pflege des Gewässers verantwortlich. Dies umfasst Massnahmen zur Erhaltung der Wasserqualität und der Fischbestände, um die ökologische Balance zu bewahren.
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