Angeln und fischen im Kanton Graubünden

Hier findest Du viele nützliche Informationen zum Angeln und Fischen im Kanton Graubünden. Neben wichtigen Informationen und hilfreichen Links findest Du hier auch eine Liste mit den schönsten Gewässern zum Fischen und Angeln im Kanton Graubünden. Hier findest Du alle Seen, Flüsse und Bäche im Kanton Graubünden.

Fischereigesetz und Bestimmungen Kanton Graubünden

Genauigkeit und Aktualität der hier aufgeführten Informationen
Wir bemühen uns die hier aufgeführten Informationen stets möglichst aktuell zu halten. Jedoch können wir die Aktualität der Informationen nicht in jedem Fall und zu jeder Zeit garantieren. Diese Informationen können Dir einen guten Einblick in die Bestimmungen im Kanton Graubünden geben. Im Einzelfall und bevor Du an einem Gewässer fischen gehst, empfehlen wir, in jedem Fall die aktuellen und gültigen Informationen zu den Bestimmungen beim örtlichen Fischereiverein oder beim kantonalen Amt für Fischerei einzuholen.

Patent

Um im Kanton Graubünden fischen oder angeln zu dürfen, muss ein Patent gekauft werden. Das Fischerpatent ist an den meisten Gewässern im Kanton Graubünden gültig. Es können Tagespatente, Wochenpatente, Monatspatente und Jahrespatente gekauft werden. Ein Tagespatent kostet je nach Dauer und Wohnsitz zwischen CHF 36.00 und CHF 126.00. Ein Jahres- oder Saisonpatent kostet je nach Wohnsitz CHF 235.00 oder CHF 449.00.

Freiangelrecht

Der Kanton Graubünden kennt kein Freiangelrecht.

Voraussetzungen

Gefischt werden darf im Kanton Graubünden erst ab 14 Jahren, in Begleitung von Erwachsenen früher. Wer einen Monat oder länger Fischen will, muss im Besitz eines gesamtschweizerisch anerkannten Sachkunde-Nachweises (SaNa-Ausweis) der Fischerei sein.

Schonzeiten

An Fliessgewässern dauert die Fischereisaison bis im September, an stehenden Gewässern bis Oktober.

Zeitliche Beschränkungen

Der Kanton Graubünden kennt neben den Schonzeiten auch ein Nachtangelverbot zwischen 23.00 Uhr bis 05.00 Uhr. Das Fischen an Sonn- und Feiertagen ist erlaubt.

Fangmasse und Höchstfangzahl

Die Fangmindestmasse und Höchstfangzahl werden in der Verordnung über den Fischereibetrieb (Fischereibetriebsvorschriften, FBV) geregelt.

Fanggeräte, Fischereimethoden, Köder

Die Fanggeräte und Fangmethoden werden in der Verordnung über den Fischereibetrieb (Fischereibetriebsvorschriften, FBV) geregelt.

Fangstatistiken

Jeder Angler ist verpflichtet, eine Fangstatistik zu führen. Entweder per Statistik-Büchlein oder Statistik-App.

Mitangelrecht

Das Mitangelrecht ermöglicht Jugendlichen bis 13 Jahre in Begleitung eines mündigen Patentinhabers (mind. 18 Jahre alt) zu fischen.

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