Angeln und fischen im Kanton Zug

Hier findest Du viele nützliche Informationen zum Angeln und Fischen im Kanton Zug. Neben wichtigen Informationen und hilfreichen Links findest Du hier auch eine Liste mit den schönsten Gewässern zum Fischen und Angeln im Kanton Zug. Hier findest Du alle Seen, Flüsse und Bäche im Kanton Zug.

Fischereigesetz und Bestimmungen Kanton Zug

Genauigkeit und Aktualität der hier aufgeführten Informationen
Wir bemühen uns die hier aufgeführten Informationen stets möglichst aktuell zu halten. Jedoch können wir die Aktualität der Informationen nicht in jedem Fall und zu jeder Zeit garantieren. Diese Informationen können Dir einen guten Einblick in die Bestimmungen im Kanton Zug geben. Im Einzelfall und bevor Du an einem Gewässer fischen gehst, empfehlen wir, in jedem Fall die aktuellen und gültigen Informationen zu den Bestimmungen beim örtlichen Fischereiverein oder beim kantonalen Amt für Fischerei einzuholen.

Patent

Der Kanton Zug kennt eine Mischform aus Patentfischerei und Pachtgewässer. Die fischereilichen Nutzungsrechte in Kleinseen und Fliessgewässer sind entweder privat oder bei den Korporationen. Für einzelne Gewässer werden Anglerkarten durch die Korporationen abgegeben. Die Fischereirechte im Ägerisee und Zugersee sind beim Kanton. Fischereipatente für den Ägerisee können bei den Ausgabestellen im Ägerital bezogen werden. Patente für den Zugersee gibt es beim Amt für Wald und Wild des Kantons Zug.

Ein Jahrespatent für die Uferfischerei für den Zugersee kostet CHF 60.00, ein Jahrespatent für die Bootsfischerei auf dem Zugersee CHF 140.00. Für die Uferfischerei gibt es auch ein Monatspatent, für die Bootsfischerei zusätzlich auch 1-Tage und 14 Tage Patente für CHF 20.00 bzw. CHF 40.00.

Für den Ägerisee gibt es gesonderte Patente, 2 Tage (CHF 30.00), 1 Woche (CHF 40.00), 2 Wochen (CHF 50.00), 1 Monat (CHF 60.00), 12 Monate (CHF 100). Für nicht im Kanton wohnhafte Personen gelten höhere Tarife.

Freiangelrecht

Am Zugersee ist  der Fischfang vom Ufer aus Patentfrei möglich. Es darf mit einer Angelrute und mit einer einzigen Angel mit Schwimmer und einem natürlichen Köder gefischt werden. Jedoch ohne Köderfisch, Löffel, Spinner und dergleichen.

Voraussetzungen

Ab welchem Alter man ein Patent lösen kann, ist am Ägerisee und am Zugersee gesondert geregelt. Du findest die Informationen dazu bei der jeweiligen Ausgabestelle der Patente. Gleiches gilt für den Sachkundenachweis (SaNa). Am Zugersee gilt, für Tageskarten und 2-​Wochenpatente wird kein Sachkunde-​Nachweis (SaNa) benötigt. Der Erwerb des Sachkunde-​Nachweises wird jedoch empfohlen. Für längere Patente ist ein Sachkundenachweis Fischerei jedoch Pflicht.

Schonzeiten

Die Schonzeiten sind in der Verordnung über die Fischerei geregelt. Du bekommst bei den Ausgabestellen der Patente alle nötigen Informationen.

Zeitliche Beschränkungen

Die Ausübung des Fisch- und Krebsfanges ist in der Nacht verboten.

Fangmasse und Höchstfangzahl

Die Fangmasse und die erlaubte Fanganzahl sind in der Verordnung über die Fischerei geregelt. Du bekommst bei den Ausgabestellen der Patente alle nötigen Informationen.

Fanggeräte, Fischereimethoden, Köder

Die Fanggeräte und Fangmethoden sind in der Verordnung über die Fischerei geregelt. Du bekommst bei den Ausgabestellen der Patente alle nötigen Informationen.

Fangstatistiken

Die Fangergebnisse sind nach Art, Anzahl und Gewicht in eine Fangstatistik einzutragen.

Mitangelrecht

Weder am Ägerisee noch am Zugersee gibt es ein Mitangelrecht oder Gästekarten.

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