Angeln und fischen im Kanton Neuenburg

Hier findest Du viele nützliche Informationen zum Angeln und Fischen im Kanton Neuenburg. Neben wichtigen Informationen und hilfreichen Links findest Du hier auch eine Liste mit den schönsten Gewässern zum Fischen und Angeln im Kanton Neuenburg. Hier findest Du alle Seen, Flüsse und Bäche im Kanton Neuenburg.

Fischereigesetz und Bestimmungen Kanton Neuenburg

Genauigkeit und Aktualität der hier aufgeführten Informationen
Wir bemühen uns die hier aufgeführten Informationen stets möglichst aktuell zu halten. Jedoch können wir die Aktualität der Informationen nicht in jedem Fall und zu jeder Zeit garantieren. Diese Informationen können Dir einen guten Einblick in die Bestimmungen im Kanton Neuenburg geben. Im Einzelfall und bevor Du an einem Gewässer fischen gehst, empfehlen wir, in jedem Fall die aktuellen und gültigen Informationen zu den Bestimmungen beim örtlichen Fischereiverein oder beim kantonalen Amt für Fischerei einzuholen.

Patent

Die Fischerei im Kanton Neuenburg funktioniert mit einem Patentsystem (keine Verpachtung). Der Kanton ist in 2 Teile aufgeteilt: einen Teil "Neuenburgersee" und einen Teil "Flüsse".

Der Teil "Neuenburgersee" betrifft nur den Neuenburgersee und wird durch ein Konkordat zwischen den Kantonen Freiburg, Neuenburg und Waadt geregelt. Du kannst das Konkordat über die Fischerei im Neuenburgersee sowie das Reglement auf Deutsch auf der Website des Kantons Freiburg finden (siehe Links weiter unten). Im Reglement sind die praktischen Bestimmungen zum Angeln detailliert aufgeführt.

Der Teil "Flüsse" betrifft alle Gewässer des Kantons mit Ausnahme des Neuenburgersees. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Fischerei finden sich im Jahreserlass (Arrêté pêche). Ein Jahrespatent kostet CHF 150.00, ein Monatspatent CHF 75.00, ein Tagespatent CHF 20.00. Es gibt daneben auch Wochenpatente und eine 10-Tageskarte. Die Preise für Jahres-, Monats- und Wochenbewilligungen werden verdoppelt für Personen, die nicht im Kanton wohnhaft sind.

Patentgewässer

Die genauen Beschreibungen der Patentgewässer und Patentstrecken sind im Dokument "Arrêté concernant la pêche dans les eaux de l'État, à l'exclusion du lac de Neuchâtel" unter dem Abschnitt "Réserves de pêche" zu finden.

Freiangelrecht

Im Kanton Neuenburg gibt es ein Freinagelrecht für unbegleitete Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Diese dürfen ohne Patent vom Ufer des Lac des Brenets und des Stausees von Moron fischen. Sie dürfen jedoch nur mit einer Treibangel und nur Weissfische (Cyprinidae) angeln.

Voraussetzungen

Neben einem gültigen Angelpatent muss jeder Inhaber eines Fischereipatents über ausreichende Kenntnisse über die Fische sowie über die Beachtung des Schutzes von Tieren verfügen. Der Nachweis dieser Kenntnisse wird durch einen SaNa-Sachkundenachweis erbracht. Ein SaNa-Sachkundenachweis ist nicht erforderlich für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder wenn eine Person die Fischerei mit einem Tages-, Wochen-, Monats- und 10-Tage-Lizenz ausübt.

Schonzeiten

Es gelten klare Regelungen für den Fang aller Fisch- und Krebsarten. Die erlaubten Gerätschaften und die Schonbestimmungen sind im Jahreserlass des Kantons aufgeführt.

Zeitliche Beschränkungen

Der Kanton Neuenburg kennt neben den Schonzeiten weitere zeitliche Beschränkungen für das Fischen. Nachtfischen ist generell nicht erlaubt. Die erlaubten Fangzeiten unterscheiden sich je nach Monat. In den Monaten Juni und Juli darf von 05:00 bis 22:30 gefischt werden.

Fangmasse und Höchstfangzahl

Die Fangmindestmasse und Fangbeschränkungen sind im Erlass über das Angeln in den staatlichen Gewässern, mit Ausnahme des Neuenburgersees geregelt. Je nach Gewässer gelten unterschiedliche Höchstfangzahlen.

Fanggeräte, Fischereimethoden, Köder

Die Fanggeräte und Köder (Engins et mode depêche) im Erlass über das Angeln in den staatlichen Gewässern, mit Ausnahme des Neuenburgersees geregelt. Dort sind erlaubte Fangmethoden, Fanggeräte und Hilfsgeräte beschrieben.

Fangstatistiken

Das Kontrollheft muss gemäss den Vorgaben ausgefüllt werden. Die gefangenen Fische müssen in der Fischfangstatistik festgehalten werden.

Mitangelrecht

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr dürfen in Begleitung einer volljährigen Person, die ein Patent besitzt, mit ihren eigenen Geräten oder mit den Geräten ihrer Begleitperson fischen. Am Lac des Brenets und am Stausee von Moron dürfen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr auch unbegleitet das Freiangelrecht ausüben.

Krebse

Der Fang von Krebsen ist in den Gewässern des Kantons verboten.

Goldwaschen

Das Goldwaschen ist in allen Wasserläufen des Kantons verboten.

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