Hier findest Du viele nützliche Informationen zum Angeln und Fischen im Kanton Zürich. Neben wichtigen Informationen und hilfreichen Links findest Du hier auch eine Liste mit den schönsten Gewässern zum Fischen und Angeln im Kanton Zürich. Hier findest Du alle Seen, Flüsse und Bäche im Kanton Zürich.
Genauigkeit und Aktualität der hier aufgeführten Informationen
Wir bemühen uns die hier aufgeführten Informationen stets möglichst aktuell zu halten. Jedoch können wir die Aktualität der Informationen nicht in jedem Fall und zu jeder Zeit garantieren. Diese Informationen können Dir einen guten Einblick in die Bestimmungen im Kanton Zürich geben. Im Einzelfall und bevor Du an einem Gewässer fischen gehst, empfehlen wir, in jedem Fall die aktuellen und gültigen Informationen zu den Bestimmungen beim örtlichen Fischereiverein oder beim kantonalen Amt für Fischerei einzuholen.
Patent
Im Kanton Zürich wird zwischen Patent- und Pachtgewässern unterschieden. Für die Seen Zürichsee, Greifensee und Pfäffikersee kann einzeln ein Patent gekauft werden, welches das Angelfischen vom Boot aus erlaubt. Es gibt auch das Dreiseen-Patent für die Ufer- oder Bootsfischerei, welches das Ausüben des Angelsports an diesen drei Seen erlaubt.
Für den Linthkanal kann ein interkantonales Patent gelöst werden, welches das Fischen in allen angrenzenden Kantonen (Zürich, St.Gallen, Glarus und Schwyz) ermöglicht.
Alle anderen Gewässer sind verpachtet. Interessierte wenden sich direkt an die zuständige Pachtgesellschaft. Die Pächter dürfen Fischereiberechtigungen an Personen ab dem 10. Altersjahr abgeben. In einigen verpachteten Revieren an Rhein, Thur, Glatt, Limmat und Türlersee werden Tageskarten abgegeben.
Freiangelrecht
Das Freiangelrecht im Zürichsee, Greifensee, Pfäffikersee und Türlersee berechtigt alle Personen, vom Ufer aus mit stark eingeschränkten Gerätschaften zu fischen. Im Zürichsee darf die Freiangelfscherei nur von 04.00 – 23.00 Uhr während der Sommerzeit und von 05.00 – 22.00 Uhr während der Winterzeit ausgeübt werden. In den übrigen Gewässern gilt keine zeitliche Beschränkung.
Vom trockenen Ufer aus darf mit einer Angelrute oder Schnur mit einem einzigen Köder mit einem Einfachhaken ohne Widerhaken. Erlaubt sind natürliche Köder, Lebensmittel und künstliche Fliegen. Ausgenommen sind Köderfische. Fliegen dürfen maximal Hakengrösse 8 aufweisen.
Jugendlichen unter 18 Jahren kommen in den Genuss eines erweiterten Freiangelrechts welches es ihnen erlaubt, auch Streckenweise an der Limmat und im Rhein zu fischen. Mehr Informationen dazu findet man im "Merkblatt Freiangelrecht" auf der Website des Kantons.
Voraussetzungen
Personen ab dem 16 Altersjahr können ein Patent lösen. Jugendliche können vom 10. Altersjahr an ein Patent zu einem reduzierten Tarif lösen. Für den Erwerb eines Patents wird ein Sachkundenachweis Fischerei (SaNa) benötigt.
Schonzeiten
Die Schonzeiten sind im "Merkblatt Fanglimiten, Fangmindestmasse und Schonzeiten" geregelt. Du bekommst das Merkblatt auf der Website des Kantons Zürich.
Zeitliche Beschränkungen
In den Fischereivorschriften ist der Zeitraum definiert, in dem gefischt werden darf:
während der Sommerzeit von 04.00-23.00
während der übrigen Zeit von 05.00-22.00
Fangmasse und Höchstfangzahl
Die Fangmasse und Höchstfangzahl sind im "Merkblatt Fanglimiten, Fangmindestmasse und Schonzeiten" geregelt. Du bekommst das Merkblatt auf der Website des Kantons Zürich.
Fanggeräte, Fischereimethoden, Köder
Die Fanggeräte und Fangmethoden sind in den Fischereivorschriften geregelt. Du kannst die Fischereivorschriften auf der Website des Kantons Zürich nachschlagen.
Fangstatistiken
Die Fischereiberechtigten sind verpflichtet, die Fischfangstatistik entsprechend der Weisungen wahrheitsgetreu zu führen und termingerecht abzugeben.
Mitangelrecht
Zu Jahrespatenten kann ein Gast-Zusatzpatent gelöst werden. Es berechtigt, einen Gast mitfischen zu lassen. Am Obersee ist es nur vom Boot aus gültig.
Weitere Informationen
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