Angeln und fischen im Kanton Appenzell Ausserrhoden

Hier findest Du viele nützliche Informationen zum Angeln und Fischen im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Neben wichtigen Informationen und hilfreichen Links findest Du hier auch eine Liste mit den schönsten Gewässern zum Fischen und Angeln im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Hier findest Du alle Seen, Flüsse und Bäche im Kanton Appenzell Ausserrhoden.

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden fliessen rund 1200 km Bäche und Flüsse. Diese können in sieben Gewässer-Einzugsgebiete unterteilt werden: Necker, Glatt, Urnäsch, Sitter, Goldach, Rheintaler Binnenkanal und Steinach. Alle öffentlichen Gewässer unterliegen der Hoheit und dem Verfügungsrecht des Kantons Appenzell Ausserrhoden.

Fischereigesetz und Bestimmungen Kanton Appenzell Ausserrhoden

Genauigkeit und Aktualität der hier aufgeführten Informationen
Wir bemühen uns die hier aufgeführten Informationen stets möglichst aktuell zu halten. Jedoch können wir die Aktualität der Informationen nicht in jedem Fall und zu jeder Zeit garantieren. Diese Informationen können Dir einen guten Einblick in die Bestimmungen im Kanton Appenzell Ausserrhoden geben. Im Einzelfall und bevor Du an einem Gewässer fischen gehst, empfehlen wir, in jedem Fall die aktuellen und gültigen Informationen zu den Bestimmungen beim örtlichen Fischereiverein oder beim kantonalen Amt für Fischerei einzuholen.

Patent

Der Appenzell Ausserrhoden ist in 26 Fischereireviere unterteilt, welche die Gewässer für jeweils 6 Jahre pachten. Drei Grenzgewässer (Necker, Sitter, Goldach) werden durch die Nachbarkantone verwaltet. Um an einem Gewässer im Kanton fischen zu dürfen, muss beim jeweiligen Revierpächter um eine Tages- oder Jahreskarte angefragt werden. Leider gibt es auf der Website des Kantons keine öffentliche Liste der Revierpächter. Bitte richte Deine Fragen zum Erwerb eines Patents darum jederzeit gerne direkt ans Amt für Umwelt: afu@ar.ch

Freiangelrecht

Der Kanton Appenzell Ausserrhoden kennt kein Freiangelrecht.

Voraussetzungen

Das Mindestalter für eine Jahreskartenbewilligung beträgt 18 Jahre, dasjenige für den Bezug einer Tageskarte 16 Jahre. Jeder Fischer muss über einen Sachkunde-Nachweis Fischerei (SaNa) verfügen.

Schonzeiten

Die Fischereisaison dauert vom 1. April bis 15. September. In der übrigen Zeit ist das Fischen nicht zulässig.

Zeitliche Beschränkungen

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden ist der Fischfang  zur Nachtzeit, an Sonn- und staatlich anerkannten Feiertagen sowie während der Schonzeit verboten.

Fangmasse und Höchstfangzahl

Die Fangmindestmasse werden in der Fischereiverordnung geregelt. Das Fangmindestmass für Forellen beträgt 22 cm.

Fanggeräte, Fischereimethoden, Köder

Die Fanggeräte und Methoden werden in der Fischereiverordnung geregelt. Fische dürfen nur mit der Angelrute gefangen werden.

Fangstatistiken

Alle Fischer sind verpflichtet eine Fangstatistik zu führen. In der Fangstatistik sind die entnommene Fischart, die Anzahl und der Stundenaufwand am Gewässer zu erfassen.

Mitangelrecht

Der Kanton Appenzell Ausserrhoden kennt kein Mitangelrecht.

Weiterführende Links

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