Angeln und fischen im Kanton Glarus

Hier findest Du viele nützliche Informationen zum Angeln und Fischen im Kanton Glarus. Neben wichtigen Informationen und hilfreichen Links findest Du hier auch eine Liste mit den schönsten Gewässern zum Fischen und Angeln im Kanton Glarus. Hier findest Du alle Seen, Flüsse und Bäche im Kanton Glarus.

Fischereigesetz und Bestimmungen Kanton Glarus

Genauigkeit und Aktualität der hier aufgeführten Informationen
Wir bemühen uns die hier aufgeführten Informationen stets möglichst aktuell zu halten. Jedoch können wir die Aktualität der Informationen nicht in jedem Fall und zu jeder Zeit garantieren. Diese Informationen können Dir einen guten Einblick in die Bestimmungen im Kanton Glarus geben. Im Einzelfall und bevor Du an einem Gewässer fischen gehst, empfehlen wir, in jedem Fall die aktuellen und gültigen Informationen zu den Bestimmungen beim örtlichen Fischereiverein oder beim kantonalen Amt für Fischerei einzuholen.

Patent

Im Kanton Glarus wird die Fischerei nach dem Patentsystem ausgeübt. Ab einem Mindestalter von 16 Jahren kann im Kanton Glarus ein Fischereipatent erworben werden. Neben dem Jahrespatent gibt es auch Tageskarten, Wochenkarten und Monatskarten. Einheimische bezahlen für ein Jahrespatent CHF 160.00, auswärtige bezahlen CHF 400.00. Mit einem gültigen Patent darf an allen Gewässern unter Einhaltung der Fischereivorschriften gefischt werden.

Freiangelrecht

Im Kanton Glarus gilt im Klöntalersee und Walensee das Freiangelrecht. Jeder kann an diesen Seen ohne ein Patent zu lösen angeln. Bedingung: Maximal eine Angelrute, mit einem einfachen Haken ohne Widerhaken mit Zapfen oder Blei und einem natürlichen Köder (Wurm, Made etc.) oder Fliegenrute mit einem künstlichen Insekt (Federn). Das Fischen ist nur vom Ufer aus gestattet. Die gültigen Fischereivorschriften (Schonmasse, Schonzeiten) müssen eingehalten werden.

Voraussetzungen

Das Mindestalter für eine Jahreskartenbewilligung beträgt 16 Jahre. Ein absolvierter Sachkunde-Nachweis Fischerei (SaNa) ist Voraussetzung. Fischereiberechtigte mit SaNa können Kinder bis zum 16. Altersjahr an ihrer Stelle und unter ihrer Aufsicht fischen lassen.

Schonzeiten

Die Schonzeiten sind je nach Fischart unterschiedlich und werden in der Verordnung über den Vollzug der Fischereigesetzgebung geregelt.

Zeitliche Beschränkungen

Die Fischfangzeiten sind in der Verordnung über den Vollzug der Fischereigesetzgebung geregelt. Es gelten je nach Gewässer unterschiedliche Fangzeiten. Nachtfischen ist im Kanton Glarus nicht erlaubt.

Fangmasse und Höchstfangzahl

Die Fangmasse und Fangzahlbeschränkungen sind in der Verordnung über den Vollzug der Fischereigesetzgebung geregelt. Je nach Fischart gelten unterschiedliche Fangmasse und Fangzahlbeschränkungen.

Fanggeräte, Fischereimethoden, Köder

Die Fanggeräte und Köder sind in der Verordnung über den Vollzug der Fischereigesetzgebung geregelt. Fischerpatente berechtigen den Inhaber zur Fischerei mit von Hand geführten Angelruten. Andere Fangmethoden und Fanggeräte sind nicht gestattet. Die Verordnung regelt auch das Eisfischen, welches nur auf dem Stausee Garichti und dem Oberblegisee zwischen dem 15. Januar und dem 28. (29.) Februar gestattet.

Fangstatistiken

Jeder Inhaber eines Fischereipatentes ist verpflichtet, die Fischfangstatistik zu führen.

Mitangelrecht

Inhaber eines Jahrespatents können Gastpatente erwerben.

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