Angeln und fischen im Kanton Basel-Stadt

Hier findest Du viele nützliche Informationen zum Angeln und Fischen im Kanton Basel-Stadt. Neben wichtigen Informationen und hilfreichen Links findest Du hier auch eine Liste mit den schönsten Gewässern zum Fischen und Angeln im Kanton Basel-Stadt. Hier findest Du alle Seen, Flüsse und Bäche im Kanton Basel-Stadt.

Fischereigesetz und Bestimmungen Kanton Basel-Stadt

Genauigkeit und Aktualität der hier aufgeführten Informationen
Wir bemühen uns die hier aufgeführten Informationen stets möglichst aktuell zu halten. Jedoch können wir die Aktualität der Informationen nicht in jedem Fall und zu jeder Zeit garantieren. Diese Informationen können Dir einen guten Einblick in die Bestimmungen im Kanton Basel-Stadt geben. Im Einzelfall und bevor Du an einem Gewässer fischen gehst, empfehlen wir, in jedem Fall die aktuellen und gültigen Informationen zu den Bestimmungen beim örtlichen Fischereiverein oder beim kantonalen Amt für Fischerei einzuholen.

Patent

Im Kanton Basel-Stadt können für den Rhein folgende Patente (Fischereikarten) gelöst werden: Galgenkarte Rhein, Fischereikarte Rhein, Jugendfischereikarte Rhein, Tageskarte Rhein. Eine Jahreskarte kostet zwischen CHF 20.00 und CHF 80.00. Eine Tageskarte CHF 15.00. Neben dem Rhein fliessen noch weitere Flüsse und Bäche durch den Stadtkanton. Die Rheinzuflüsse Wiese und Birs sind Pachtgewässer. Für Auskünfte oder einen Fischereikartenbezug für diese Gewässer kannst Du Dich direkt an den Kantonalen Fischerei-Verband Basel-Stadt www.basler-fischerei.ch wenden.

Freiangelrecht

Der Kanton Basel-Stadt kennt kein Freiangelrecht.

Voraussetzungen

Die Fischereikarten für den Rhein können gegen Vorlage des Ausweises über die bestandene Sportfischerprüfung (Sachkundenachweis SaNa) und eines amtlichen Ausweises beim Amt für Umwelt und Energie im Stadtbann Basel bezogen werden oder über die App.

Schonzeiten

Die Schonzeiten unterscheiden sich je nach Fischart und Gewässer. Die detaillierten Informationen findest Du in der Fischereiverordnung des Kantons (unter Anhang).

Zeitliche Beschränkungen

Jegliche Nachtfischerei ist verboten (Sommerzeit zwischen 24.00 und 05.00 Uhr / Winterzeit zwischen 22.00 und 06.00 Uhr).

Fangmasse und Höchstfangzahl

Die Mindestmasse werden im Anhang der Verordnung über die Fischerei im Kanton Basel-Stadt (Fischereiverordnung) geregelt. Je nach Fischart gelten unterschiedliche Mindestfangmasse.

Fanggeräte, Fischereimethoden, Köder

Die Fanggeräte und Fangarten werden in der Verordnung über die Fischerei im Kanton Basel-Stadt (Fischereiverordnung) geregelt. In sämtlichen Gewässern darf nur mit einer Angelrute gefischt werden. Die Verwendung von Widerhaken jeglicher Art ist verboten.

Fangstatistiken

Die obligatorische Fangstatistik kann mit der App oder mit dem Fangbüchlein erfasst werden.

Mitangelrecht

Der Kanton Basel-Stadt kennt kein Mitangelrecht.

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