Angeln und fischen im Kanton Obwalden

Hier findest Du viele nützliche Informationen zum Angeln und Fischen im Kanton Obwalden. Neben wichtigen Informationen und hilfreichen Links findest Du hier auch eine Liste mit den schönsten Gewässern zum Fischen und Angeln im Kanton Obwalden. Hier findest Du alle Seen, Flüsse und Bäche im Kanton Obwalden.

Fischereigesetz und Bestimmungen Kanton Obwalden

Genauigkeit und Aktualität der hier aufgeführten Informationen
Wir bemühen uns die hier aufgeführten Informationen stets möglichst aktuell zu halten. Jedoch können wir die Aktualität der Informationen nicht in jedem Fall und zu jeder Zeit garantieren. Diese Informationen können Dir einen guten Einblick in die Bestimmungen im Kanton Obwalden geben. Im Einzelfall und bevor Du an einem Gewässer fischen gehst, empfehlen wir, in jedem Fall die aktuellen und gültigen Informationen zu den Bestimmungen beim örtlichen Fischereiverein oder beim kantonalen Amt für Fischerei einzuholen.

Patent

Die Fischerei im Kanton Obwalden unterliegt dem Patentsystem. Patente berechtigen zum Angeln an fast allen Gewässern im Kanton. Die Fischereipatente können gegen eine Gebühr bezogen werden. Es gibt Patente für Fliessgewässer, Seen oder für Beides. Auswärtige können ein Jahrespatent ab CHF 220.00 beziehen, für im Kanton Obwalden lebende Personen gelten günstigere Preise. Neben Jahrespatenten gibt es auch Tagespatente (CHF 15.00), Zweitagespatente (CHF 30.00) und Wochenpatente (CHF 120.00). Wochenpatente können jeweils für CHF 40.00 um eine weitere Woche verlängert werden.

Die Patente des Kantons berechtigen nicht zum Fischen in den folgenden Gewässern: Lungerersee, Melchsee, Tannensee, Blausee, Seefeldsee und Eisee. Im Gerzensee und im Blindseeli sowie im Ausgleichsbecken Obermatt ist das Fischen untersagt.

Freiangelrecht

Im Sarner- und Alpnachersee ist der Fischfang vom 1. April bis 15. Oktober vom Ufer aus ohne Patent gestattet.

Voraussetzungen

Der Fang von Fischen und Krebsen setzt ein Patent oder eine Bewilligung des Kantons voraus, welche Personen ab 18 Jahren erwerben können. Für Kinder ab 12 Jahren gibt es Kinderpatente, ab 16 Jahren kann ein Jugendpatent erworben werden. Patente welche länger als 1 Monat gültig sind werden nur an Personen mit einem Sachkundenachweis (SaNa) erteilt.

Schonzeiten

Die Schonzeiten sind je nach Fischart und Gewässer unterschiedlich und werden im Merkblatt Fischerei geregelt.

Zeitliche Beschränkungen

Die Fischerei zur Nachtzeit ist grundsätzlich verboten. Die Nachtfischerei auf Trüschen ist vom Ufer aus erlaubt, ausgenommen im Alpnachersee in der Bucht bei der Einmündung der Sarneraa.

Fangmasse und Höchstfangzahl

Die Fangmasse und die Fangzahlbeschränkung pro Tag und pro Jahr sind im Merkblatt Fischerei geregelt. Je nach Fischart gelten unterschiedliche Fangmasse und Fangzahlbeschränkungen.

Fanggeräte, Fischereimethoden, Köder

Die Fang- und Hilfsgeräte und Fangmethoden sind im Merkblatt Fischerei geregelt. Es gelten je nach Gewässer unterschiedliche Regelungen, welche im Merkblatt Fischerei nachgelesen werden können. An einigen Gewässern ist das Verwenden von Angeln mit Widerhaken für Angler und Anglerinnen mit Sachkunde-Nachweis erlaubt.

Fangstatistiken

Jede patentinhabende Person ist gemäss den Ausführungsbestimmungen über die Fischfangstatistik zur wahrheitsgetreuen Führung der Fangstatistik verpflichtet.

Mitangelrecht

Der Kanton Obwalden kennt kein Mitangelrecht. Es gibt jedoch ein Zusatzpatent für Gäste, welches den Inhaber oder die Inhaberin eines Jahrespatents für Erwachsene berechtigt, mit einem Gast zu fischen.

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