Angeln und fischen im Kanton Appenzell Innerrhoden

Hier findest Du viele nützliche Informationen zum Angeln und Fischen im Kanton Appenzell Innerrhoden. Neben wichtigen Informationen und hilfreichen Links findest Du hier auch eine Liste mit den schönsten Gewässern zum Fischen und Angeln im Kanton Appenzell Innerrhoden. Hier findest Du alle Seen, Flüsse und Bäche im Kanton Appenzell Innerrhoden.

Fischereigesetz und Bestimmungen Kanton Appenzell Innerrhoden

Genauigkeit und Aktualität der hier aufgeführten Informationen
Wir bemühen uns die hier aufgeführten Informationen stets möglichst aktuell zu halten. Jedoch können wir die Aktualität der Informationen nicht in jedem Fall und zu jeder Zeit garantieren. Diese Informationen können Dir einen guten Einblick in die Bestimmungen im Kanton Appenzell Innerrhoden geben. Im Einzelfall und bevor Du an einem Gewässer fischen gehst, empfehlen wir, in jedem Fall die aktuellen und gültigen Informationen zu den Bestimmungen beim örtlichen Fischereiverein oder beim kantonalen Amt für Fischerei einzuholen.

Patent

Der Kanton Appenzell Innerrhoden kennt folgende Patente: Saisonpatent, Wochenpatent, Tagespatent «Bergseen» (Seealpsee, Sämtisersee, Fählense). Saisonpatente werden nur an Kantonseinwohner abgegeben. Ausländer, welche im Kanton Appenzell Innerrhoden wohnhaft sind, benötigen die Niederlassungsbewilligung «C» zum Erwerb eines Saisonpatents. Ein Saisonpatent kostet zwischen CHF 100.00 bis CHF 400.00. Ein Wochenpatent zwischen CHF 20.00 und CHF 150.00. Das Tagespatent «Bergseen» kostet zwischen CHF 10.00 bis CHF 40.00.

Freiangelrecht

Der Kanton Appenzell Innerrhoden kennt kein Freiangelrecht.

Voraussetzungen

Sportfischer müssen das 18. Altersjahr vollendet haben und im Besitz eines Sachkunde-Nachweis Fischerei (SaNa) oder eines gleichwertigen ausländischen Ausweises sein. Jugendliche sind ab 12 Jahren zum Bezug eines Patentes berechtigt. Sie dürfen in Begleitung eines Patentinhabers, welcher das 15. Altersjahr im Bezugsjahr vollendet oder einer patentberechtigten volljährigen Person fischen.

Schonzeiten

Die Zeit vom 1. November bis 1. März gilt in allen Gewässern des Kantons als Schonzeit.

Zeitliche Beschränkungen

Öffentliche Ruhetage (Sonntage und Feiertage) sowie der Bundesfeiertag (1. August) sind Schontage. Das Fischen ist zwischen 5.30 Uhr und 22.00 Uhr gestattet.

Fangmasse und Höchstfangzahl

Die Mindestmasse werden in den jährlichen Fischereivorschriften festgelegt. Du findest diese hier unter diesem Link: Fischerverein Appenzell (Fischereivorschriften)

Fanggeräte, Fischereimethoden, Köder

Die Fangarten, Fanggeräte und Köder werden in der Fischereiverordnung geregelt. Fische dürfen nur mit der Angelrute gefangen werden. Das Fischen mit Widerhaken ist verboten.

Fangstatistiken

Alle Patentinhaber sind zur Führung einer Fangstatistik verpflichtet.

Mitangelrecht

Der Kanton Appenzell Innerrhoden kennt kein Mitangelrecht.

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