Angeln und fischen im Kanton Basel-Landschaft

Hier findest Du viele nützliche Informationen zum Angeln und Fischen im Kanton Basel-Landschaft. Neben wichtigen Informationen und hilfreichen Links findest Du hier auch eine Liste mit den schönsten Gewässern zum Fischen und Angeln im Kanton Basel-Landschaft. Hier findest Du alle Seen, Flüsse und Bäche im Kanton Basel-Landschaft.

Die Gewässer des Kantons Basel-Landschaft teilen sich in drei Einzugsgebiete: Birs, Ergolz und Birsig. Die Birs mündet kurz vor Basel in den Rhein, die Ergolz erreicht bei Augst den Rhein. Die Birsig entspringt im Baselbiet, unterquert Grossbasel und erreicht mitten in Basel den Rhein. Das Fliessgewässernetz ist rund 800 km lang, davon sind 155 km eingedolt.

Fischereigesetz und Bestimmungen Kanton Basel-Landschaft

Genauigkeit und Aktualität der hier aufgeführten Informationen
Wir bemühen uns die hier aufgeführten Informationen stets möglichst aktuell zu halten. Jedoch können wir die Aktualität der Informationen nicht in jedem Fall und zu jeder Zeit garantieren. Diese Informationen können Dir einen guten Einblick in die Bestimmungen im Kanton Basel-Landschaft geben. Im Einzelfall und bevor Du an einem Gewässer fischen gehst, empfehlen wir, in jedem Fall die aktuellen und gültigen Informationen zu den Bestimmungen beim örtlichen Fischereiverein oder beim kantonalen Amt für Fischerei einzuholen.

Patent

Das Fischfangrecht liegt grösstenteils bei den Gemeinden und wird im Pacht- oder Reviersystem jeweils auf 8 Jahre verpachtet. Über die Vergabe von Patenten (Fischereikarten) entscheiden die jeweiligen Revierpächter. Die Revierpächter sind verpflichtet, bei Nachfrage nach Fischereikarten diese abzugeben, solange die Mindestanzahl an Fischereikarten nicht erreicht worden ist.

Freiangelrecht

Der Kanton Basel-Landschaft kennt kein Freiangelrecht.

Voraussetzungen

Fischen darf, wer im Besitz eines gesamtschweizerisch anerkannten Sachkunde-Nachweises (SaNa-Ausweis) der Fischerei ist oder über einen gleichwertigen ausländischen Fachkundenachweis verfügt.

Schonzeiten

Die Schonzeiten unterscheiden sich je nach Fischart und Gewässer. Die detaillierten Informationen findest Du in der Fischereiverordnung des Kantons.

Zeitliche Beschränkungen

Jegliche Nachtfischerei ist verboten (Sommerzeit zwischen 24.00 und 05.00 Uhr / Winterzeit zwischen 22.00 und 06.00 Uhr).

Fangmasse und Höchstfangzahl

Es gelten je nach Fischart unterschiedliche Mindestfangmasse. Die Fangmasse können in der Verordnung zum Fischereigesetz nachgeschlagen werden.

Fanggeräte, Fischereimethoden, Köder

Die erlaubten Fanggeräte, Fangarten und Köder werden in der Verordnung zum Fischereigesetz geregelt.

Fangstatistiken

Der Pächter des Gewässers ist verpflichtet eine Fangstatistik zu führen. Bitte erkundige Dich bei der Ausgabe der Fischereikarte über Deine Verpflichtung zur Führung der Fangstatistik.

Mitangelrecht

Der Kanton Basel-Landschaft kennt kein Mitangelrecht.

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