Angeln und fischen im Kanton Bern

Hier findest Du viele nützliche Informationen zum Angeln und Fischen im Kanton Bern. Neben wichtigen Informationen und hilfreichen Links findest Du hier auch eine Liste mit den schönsten Gewässern zum Fischen und Angeln im Kanton Bern. Hier findest Du alle Seen, Flüsse und Bäche im Kanton Bern.

Fischereigesetz und Bestimmungen Kanton Bern

Genauigkeit und Aktualität der hier aufgeführten Informationen
Wir bemühen uns die hier aufgeführten Informationen stets möglichst aktuell zu halten. Jedoch können wir die Aktualität der Informationen nicht in jedem Fall und zu jeder Zeit garantieren. Diese Informationen können Dir einen guten Einblick in die Bestimmungen im Kanton Bern geben. Im Einzelfall und bevor Du an einem Gewässer fischen gehst, empfehlen wir, in jedem Fall die aktuellen und gültigen Informationen zu den Bestimmungen beim örtlichen Fischereiverein oder beim kantonalen Amt für Fischerei einzuholen.

Patent

Im Kanton Bern können verschiedene Patente wie Tagespatente (CHF 32.00), Wochenpatente (CHF 100.00), Monatspatente (CHF 180) und Jahrespatente (250) gekauft werden. Für Personen welche ausserhalb des Kantons Wohnhaft sind gelten höhere Gebühren. Zusätzlich zu den Gebühren für ein bernisches Jahrespatent entrichten erwachsene Angelfischerinnen und -fischer zusätzlich einen Hegebeitrag von CHF 50.00. Mit dem bernischen Angelfischerpatent kannst Du in drei grossen Seen, sechs Bergseen, fünf Stauseen und 27 Fliessgewässern fischen. Eine Liste der Patentgewässer findest Du hier: Bernisch Kantonaler Fischerei-Verband (Patentgewässer). Die restlichen Gewässer im Kanton Bern sind Pachtgewässer, für welche ein gesonderter Fischereipass (Ganzjahresberechtigung) oder eine Gastkarte (Tagesberechtigung) vom Pächter / von der Pächterin oder der Pachtgesellschaft gekauft werden muss.

Freiangelrecht

Von den Ufern des Brienzer-, Thuner- und Bielersees aus ist das Fischen ohne Angelpatent (mit einer Angelrute und einem einfachen Angelhaken ohne Widerhaken) erlaubt.

Voraussetzungen

Tages- und Wochenpatente sind ohne Sachkundenachweis-Kurses (SaNa) erhältlich. Wer ein Jahres- oder Monatspatent erwerben will, braucht einen Sachkundenachweis (SaNa). Es gibt keine Altersbeschränkung. Jugendliche bis 16 Jahre können ein vergünstigtes Jugendpatent kaufen.

Schonzeiten

Die Schonzeiten sind je nach Fischart und Gewässer verschieden und werden im Reglement der Fischerei geregelt.

Zeitliche Beschränkungen

Im Kanton Bern gibt es kein Angelverbot an Sonn- und Feiertagen. Jedoch sind immer Schontage und Schonzeiten in den einzelnen Gewässern zu beachten. Angeln zur Nachtzeit ist grundsätzlich verboten. Das Fischen ist in der Sommerzeit von 24.00 Uhr bis 05.00 Uhr und während der Dauer der Winterzeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr untersagt. Ausgenommen ist die Aare von der Ausmündung aus dem Bielersee bis an die Kantonsgrenze bei Murgenthal. Dort ist die Fischerei keiner tageszeitlichen Beschränkung unterworfen.

Fangmasse und Höchstfangzahl

Die Fangmindestmasse und Fangbeschränkungen sind im Reglement über die Fischerei (FiR) geregelt. Je nach Fischart und Gewässer gelten unterschiedliche Fangmasse.

Fanggeräte, Fischereimethoden, Köder

Die Fangarten, Fanggeräte und Köder werden im Reglement über die Fischerei (FiR) geregelt. Das Angeln mit der Absicht, die Fische wieder frei zu lassen ist verboten. Das Fischen mit Widerhaken ist verboten.

Fangstatistiken

Die Inhaberinnen und Inhaber eines Angelfischerpatentes sind verpflichtet eine Fangstatistik zu führen.

Mitangelrecht

Inhaber eines Jahrespatents können unpersönliche Gastpatente erwerben.

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