Hier findest Du viele nützliche Informationen zum Angeln und Fischen im Kanton Thurgau. Neben wichtigen Informationen und hilfreichen Links findest Du hier auch eine Liste mit den schönsten Gewässern zum Fischen und Angeln im Kanton Thurgau. Hier findest Du alle Seen, Flüsse und Bäche im Kanton Thurgau.
Genauigkeit und Aktualität der hier aufgeführten Informationen
Wir bemühen uns die hier aufgeführten Informationen stets möglichst aktuell zu halten. Jedoch können wir die Aktualität der Informationen nicht in jedem Fall und zu jeder Zeit garantieren. Diese Informationen können Dir einen guten Einblick in die Bestimmungen im Kanton Thurgau geben. Im Einzelfall und bevor Du an einem Gewässer fischen gehst, empfehlen wir, in jedem Fall die aktuellen und gültigen Informationen zu den Bestimmungen beim örtlichen Fischereiverein oder beim kantonalen Amt für Fischerei einzuholen.
Patent
Im Kanton Thurgau unterscheidet man Kantonale Pachtgewässer, Gemeindegewässer, Privatgewässer sowie das Freiangeleirecht. Um ein Patent erwerben zu können, ist eine Kantonale Fischerkarte erforderlich, welche für CHF 20.00 gekauft werden muss. Hat man eine Fischeikarte, kann man ein Sportjahrespatent kaufen. Je nach Gewässer muss man ein separates Patent kaufen. Offen sind der Bodensee-Obersee und der Untersee / Seerhein. Ein Jahrespatent für den Bodensee-Obersee kostet (CHF 120.00 + CHF 20.00 Fischereiabgabe), ein Sportmonatspatent (CHF 60.00 + CHF 10.00 Fischereiabgabe), ein Sporttagespatent (CHF 15.00 + keine Fischereiabgabe) oder ein Uferpatent (CHF 60.00 + CHF 10.00 Fischereiabgabe) erwerben. Wobei gilt, dass Personen welche ausserhalb des Kantons Wohnhaft sind, die dreifache Fischereiabgabe zu entrichten haben. Ähnliche Preise gelten für den Untersee / Seerhein.
Im Rhein ist die Fischerei der Bürgergemeinde Diessenhofen und der Politischen Gemeinde Wagenhausen vorbehalten. Fischerkarten für Region Diessenhofen können bei der Bürgergemeinde Diessenhofen, TopShop, Landi Tankstelle Diessenhofen und beim Campingplatz Läui bezogen werden. In Wagenhausen/Rheinklingen sind nur Einwohner fischereiberechtigt.
Bei den Pächtern der kantonalen Pachtgewässer Thur, Sitter, Murg und Binnenkanäle handelt es sich in den meisten Fällen um Fischereivereine, die sowohl Tages- als auch Jahreskarten abgeben. Personen, die sich dafür interessieren in den kantonalen Pachtgewässern zu fischen, möchten sich direkt mit den zuständigen Stellen der einzelnen Reviere in Verbindung setzen.
Alle anderen Gewässer sind im Besitz der Gemeinden, welche die Fischerei unterschiedlich regeln.
Freiangelrecht
Die Uferfischerei ist am Bodensee, Seerhein, Untersee und Rhein für jedermann frei. Freiangeleirechte bestehen ebenfalls an der Aach auf dem Gebiet der Gemeinden Romanshorn und Salmsach von der Brücke Arbonerstrasse bis zur Mündung, im Badeweiher Pfyn (in unteren Widen) sowie im westlichen Chasperäcker Weiher (Hugiweiher) bei Erzenholz in Frauenfeld entlang der nordseitigen Strasse.
Die Freiangelei darf nur mit einer Angelrute mit festem Zapfen und einem einfachen Angelhaken ohne Widerhaken vom Ufer aus ausgeübt werden. Die Verwendung von künstlichen Ködern und lebenden Köderfischen ist untersagt.
Voraussetzungen
Voraussetzung für den Erhalt der Kantonalen Fischerkarte ist die Vollendung des 14. Altersjahres und die erfolgreiche Absolvierung einer anerkannten Sportfischerprüfung.
Schonzeiten, Zeitliche Beschränkungen, Fangmasse und Höchstfangzahl, Fanggeräte und Fangmethoden
Der Kanton Thurgau kennt ein Strauss an Gesetzen, Verordnungen, Verfügungen und Reglemente. Für jedes Gewässer gibt es unterschiedliche Vorschriften und Regelungen bezüglich Schonzeiten, Fangmasse und Fanggeräte. Bitte erkundige Dich für die Patentgewässer beim Kanton über die genauen Regelungen. Für die Pachtgewässer kannst du dich beim örtlichen Fischereiverein melden.
Fangstatistiken
Das Fischerbüchlein mit der Fangstatistik muss während der Ausübung der Fischerei stets mitgeführt werden.
Mitangelrecht
Der Kanton Thurgau kennt kein Mitangelrecht oder Gästekarten.
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