Angeln und fischen im Kanton Schwyz

Hier findest Du viele nützliche Informationen zum Angeln und Fischen im Kanton Schwyz. Neben wichtigen Informationen und hilfreichen Links findest Du hier auch eine Liste mit den schönsten Gewässern zum Fischen und Angeln im Kanton Schwyz. Hier findest Du alle Seen, Flüsse und Bäche im Kanton Schwyz.

Fischereigesetz und Bestimmungen Kanton Schwyz

Genauigkeit und Aktualität der hier aufgeführten Informationen
Wir bemühen uns die hier aufgeführten Informationen stets möglichst aktuell zu halten. Jedoch können wir die Aktualität der Informationen nicht in jedem Fall und zu jeder Zeit garantieren. Diese Informationen können Dir einen guten Einblick in die Bestimmungen im Kanton Schwyz geben. Im Einzelfall und bevor Du an einem Gewässer fischen gehst, empfehlen wir, in jedem Fall die aktuellen und gültigen Informationen zu den Bestimmungen beim örtlichen Fischereiverein oder beim kantonalen Amt für Fischerei einzuholen.

Patent

Im Kanton Schwyz gilt das Patentsystem. Auf der Website des Kantons findet man eine Liste der freigegeben Gewässer für die Patentfischerei. Es werden Tagespatente für die Uferfischerei, Bootfischerei und für das Fischen an Fliessgewässern ausgegeben. Es können auch Monatspatente und Jahrespatente bezogen werden. Die Preise für die Patente variieren für Innerkantonale Personen und Ausserkantonale Personen. Ein Tagespatent kostet für Ausserkantonale Personen ab CHF 16.00. Ein Jahrespatent kostet ab CHF 174.00.

Freiangelrecht

Das Freiangelrecht (patentfreie Fischerei vom Seeufer aus) berechtigt zum Fischen mit einer Angelrute mit einem Einfachhaken ohne Widerhaken und mit einem festsitzenden Schwimmer. Erlaubt sind ausschliesslich natürliche Köder, ausgenommen Köderfische. Das Anfüttern und Hältern der Fische ist nicht gestattet.

Das Freiangelrecht gilt in allen Schwyzer Seeteilen des Vierwaldstätter-, Zuger- und Zürichsees, auf dem Lauerzersee und dem Itlimoosweiher. Nicht gestattet ist das Freiangeln auf dem Sihlsee, Wägitalersee, Stoossee sowie den Ausgleichsbecken Waldi und Riedplätz.

Freiangler müssen eine Freianglerkarte beim Kanton beziehen.

Voraussetzungen

Ein Jahrespatent für Erwachsene kann ab 16 Jahren bezogen werden. Jugendpatente werden ab dem erfüllten 10. Altersjahr bis zum vollendeten 16. Altersjahr abgegeben. Das Vorweisen eines Sachkundenachweises (SaNa, Brevet) ist beim Erwerb eines Patentes von über einem Monat beizulegen.

Schonzeiten

Die Schonzeiten sind je nach Fischart unterschiedlich und werden in den "Ausführungsbestimmungen für die Angelfischerei in stehenden Gewässern" und "Ausführungsbestimmungen für die Angelfischerei in Fliessgewässern" geregelt. Du findest die Ausführungsbestimmungen auf der Website des Kanton Schwyz unter "Fischereibetrieb".

Zeitliche Beschränkungen

Das Fischen ist ganzjährig von 04.00 bis 23.00 Uhr erlaubt. Auf Karpfen, Trüschen und Zander darf auch nachts zwischen 23.00 und 04.00 Uhr gefischt werden.

Fangmasse und Höchstfangzahl

Die Fangmasse werden in den "Ausführungsbestimmungen für die Angelfischerei in stehenden Gewässern" und "Ausführungsbestimmungen für die Angelfischerei in Fliessgewässern" geregelt. Du findest die Ausführungsbestimmungen auf der Website des Kanton Schwyz unter "Fischereibetrieb".

Fanggeräte, Fischereimethoden, Köder

Die erlaubten Fanggeräte und Fangmethoden werden in den "Ausführungsbestimmungen für die Angelfischerei in stehenden Gewässern" und "Ausführungsbestimmungen für die Angelfischerei in Fliessgewässern" geregelt. Du findest die Ausführungsbestimmungen auf der Website des Kanton Schwyz unter "Fischereibetrieb".

Fangstatistiken

Patentinhaberinnen und Patentinhaber sind verpflichtet, jeden einzelnen Fisch sofort nach dem Fang mit einem wasserfesten Stift in die Fangstatistik oder auf das Tagespatent einzutragen.

Mitangelrecht

Der Kanton Schwyz kennt kein Mitangelrecht, es können Gästekarten gekauft werden. Die Gästekarte ist auf allen Seen im Kanton Schwyz gültig. Sie kann von Inhaberinnen und Inhabern des Jahrespatentes bezogen werden und ermächtigt diese, einen Gast mit den Gerätschaften und auf das Fischkontingent des Patentinhabers mitfischen zu lassen.

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