Angeln und fischen im Kanton Freiburg

Hier findest Du viele nützliche Informationen zum Angeln und Fischen im Kanton Freiburg. Neben wichtigen Informationen und hilfreichen Links findest Du hier auch eine Liste mit den schönsten Gewässern zum Fischen und Angeln im Kanton Freiburg. Hier findest Du alle Seen, Flüsse und Bäche im Kanton Freiburg.

Fischereigesetz und Bestimmungen Kanton Freiburg

Genauigkeit und Aktualität der hier aufgeführten Informationen
Wir bemühen uns die hier aufgeführten Informationen stets möglichst aktuell zu halten. Jedoch können wir die Aktualität der Informationen nicht in jedem Fall und zu jeder Zeit garantieren. Diese Informationen können Dir einen guten Einblick in die Bestimmungen im Kanton Freiburg geben. Im Einzelfall und bevor Du an einem Gewässer fischen gehst, empfehlen wir, in jedem Fall die aktuellen und gültigen Informationen zu den Bestimmungen beim örtlichen Fischereiverein oder beim kantonalen Amt für Fischerei einzuholen.

Patent

Der Kanton Freiburg kennt das Tages-, Wochen-, Halbjahres- oder Jahrespatent. Die Kosten für ein Jahrespatent betragen zwischen CHF 44.00 bis CHF 160.00. Für Personen, die nicht im Kanton wohnen, gelten höhere Gebühren. Für das Fischen im Murtensee und im Neuenburgersee muss ein gesondertes interkantonales Gewässerpatent erworben werden. Die für die Patentfischerei offenen Gewässer sind im Reglement der Fischerei (Absatz: Für die Patentfischerei offene Freiburger Seen) aufgelistet.

Freiangelrecht

Am Murtensee gilt ein Freiangelrecht, welches das Fischen unter folgenden Bedingungen erlaubt: Mit einer schwimmenden Angel, die mit einem festsitzenden Schwimmer und einem einfachen Angelhaken versehen ist, und zwar vom Ufer aus, im Wasser stehend oder von einem Wasserfahrzeug aus.

Voraussetzungen

Jede Person, die ein Fischereipatent für mehr als 30 Tage erwerben möchte, muss über einen Sachkundenachweis SaNa verfügen. Das Fischen ohne Patent ist für Minderjährige vor vollendetem 14. Altersjahr unter Einhaltung des Gesetzes erlaubt, sofern sie von einer erwachsenen Person mit einem gültigen Fischereipatent begleitet werden.

Schonzeiten

Die Schonzeiten sind je nach Fischart und Gewässer verschieden und werden im Reglement der Fischerei geregelt.

Zeitliche Beschränkungen

Die Fischfangzeiten sind im Reglement der Fischerei geregelt. Es gelten je nach Monat unterschiedliche Fangzeiten. Nachtfischen ist nicht erlaubt.

Fangmasse und Höchstfangzahl

Die Fangmasse und Fangzahlen sind im Reglement der Fischerei geregelt. Je nach Gewässer und Fischart gelten unterschiedliche Fangmasse.

Fanggeräte, Fischereimethoden, Köder

Die Fanggeräte und Köder sind im Reglement der Fischerei geregelt. Neben verbotenen Fanggeräten und Fischereimethoden sind dort auch erlaubte Angeln in den Flüssen und Seen beschrieben.

Fangstatistiken

Die Inhaberinnen und Inhaber eines Angelfischerpatentes sind verpflichtet eine Fangstatistik zu führen.

Mitangelrecht

Inhaber eines Jahrespatents können Gastpatente erwerben.

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