Angeln und fischen im Kanton Schaffhausen

Hier findest Du viele nützliche Informationen zum Angeln und Fischen im Kanton Schaffhausen. Neben wichtigen Informationen und hilfreichen Links findest Du hier auch eine Liste mit den schönsten Gewässern zum Fischen und Angeln im Kanton Schaffhausen. Hier findest Du alle Seen, Flüsse und Bäche im Kanton Schaffhausen.

Fischereigesetz und Bestimmungen Kanton Schaffhausen

Genauigkeit und Aktualität der hier aufgeführten Informationen
Wir bemühen uns die hier aufgeführten Informationen stets möglichst aktuell zu halten. Jedoch können wir die Aktualität der Informationen nicht in jedem Fall und zu jeder Zeit garantieren. Diese Informationen können Dir einen guten Einblick in die Bestimmungen im Kanton Schaffhausen geben. Im Einzelfall und bevor Du an einem Gewässer fischen gehst, empfehlen wir, in jedem Fall die aktuellen und gültigen Informationen zu den Bestimmungen beim örtlichen Fischereiverein oder beim kantonalen Amt für Fischerei einzuholen.

Patent

Die Fischerei im Kanton Schaffhausen ist eine Mischform aus Patentfischerei und Pachtgewässern. Fast alle Gewässer sind verpachtet, nur einige Strecken am Rhein sind für das Patentangeln geöffnet. Die Pächterinnen und Pächter können Fischereikarten an Gäste abgeben, sind jedoch nicht dazu verpflichtet. Die Kosten für ein Fischereipatent, welches das Fischen an den Patentstrecken am Rhein erlaubt, betragen für Kantonseinwohner CHF 80.00, für Personen aus anderen Kantonen CHF 100.00. Solche Angelpatente werden nur an Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder in Büsingen abgegeben. An Ausländer werden Wochenkarten zum Preis von CHF 40.00 abgegeben. Für die Ausübung der Patentfischerei am Rhein publiziert der Kanton Schaffhausen jeweils eine Karte mit allen offenen Patentangelstrecken. Fischen vom Schaffhauser Ufer aus ist erlaubt, Fischen von einem Ufer eines anderen Kantons oder Deutschland ist nicht erlaubt.

Freiangelrecht

Im Kanton Schaffhausen gibt es kein Freiangelrecht.

Voraussetzungen

Erwachsene Personen ab 18 Jahre können ein Patent erwerben, sofern Sie über den Sachkundenachweis Fischerei (SaNa) verfügen. Fischereibrevets der Nachbarländer werden ebenfalls akzeptiert. Jugendliche im Alter zwischen 10 und 16 Jahren können ein Schaffhauser Angelfischerpatent lösen, wenn sie den vom Kantonalen Fischereiverband angebotenen Jungfischerkurs erfolgreich besucht haben.

Schonzeiten

Die Schonzeiten sind je nach Fischart unterschiedlich und werden in der Verordnung über die Fischerei geregelt.

Zeitliche Beschränkungen

Vom 1. Mai bis 30. September darf täglich geangelt werden. Vom 1. Oktober bis 31. Dezember nur samstags und sonntags. Die Nachtfischerei ist nicht erlaubt. Die detaillierten zeitlichen Vorschriften findest Du in der Verordnung über die Fischerei.

Fangmasse und Höchstfangzahl

Die Fangmindestmasse sind in der Verordnung über die Fischerei geregelt. Der Kanton kann Fangzahlbeschränkungen erlassen, erkundige Dich bei der Patentausgabe über die aktuellen Regelungen.

Fanggeräte, Fischereimethoden, Köder

Die erlaubten Fanggeräte und Fangmethoden für die Patentfischerei sind im Merkblatt "Regeln und Erläuterungen zum Angelfischer-Patent" geregelt. Für die Patentgewässer sind die Regelungen in der Verordnung über die Fischerei geregelt. Für Patentfischer sind Widerhaken erboten. Ebenfalls nicht erlaubt sind Fische als Köder (tot oder lebendig), Kunstfische und alles, was Fische vortäuscht (Löffel, Blinker, Wobbler, Streamer, Twister).

Fangstatistiken

Die Fischereiberechtigten sind verpflichtet, eine Fangstatistik zu führen.

Mitangelrecht

Der Kanton Schaffhausen kennt kein Mitangelrecht und keine Gästekarten.

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