Angeln und fischen im Kanton Luzern

Hier findest Du viele nützliche Informationen zum Angeln und Fischen im Kanton Luzern. Neben wichtigen Informationen und hilfreichen Links findest Du hier auch eine Liste mit den schönsten Gewässern zum Fischen und Angeln im Kanton Luzern. Hier findest Du alle Seen, Flüsse und Bäche im Kanton Luzern.

Fischereigesetz und Bestimmungen Kanton Luzern

Genauigkeit und Aktualität der hier aufgeführten Informationen
Wir bemühen uns die hier aufgeführten Informationen stets möglichst aktuell zu halten. Jedoch können wir die Aktualität der Informationen nicht in jedem Fall und zu jeder Zeit garantieren. Diese Informationen können Dir einen guten Einblick in die Bestimmungen im Kanton Luzern geben. Im Einzelfall und bevor Du an einem Gewässer fischen gehst, empfehlen wir, in jedem Fall die aktuellen und gültigen Informationen zu den Bestimmungen beim örtlichen Fischereiverein oder beim kantonalen Amt für Fischerei einzuholen.

Patent

Die Fliessgewässer des Kantons Luzern sind in 123 Fischereireviere aufgeteilt und an einzelne Sportfischer oder an Sportfischergesellschaften verpachtet. Für den Vierwaldstättersee und den Sempachersee kann ein Patent gekauft werden. Auch an den Flüssen Kleine Emme & Untere Reuss gibt es eine Patentstrecke. Die Pächter der restlichen Gewässer können Gastkarten an Gäste abgegeben.

Freiangelrecht

Am Vierwaldstättersee, in der Luzerner Seebucht, oberhalb der Seebrücke gilt ein Freiangelrecht. Dort hat jede Person hat das Recht ohne Bewilligung und Gebühren die Freiangelfischerei auszuführen. Jugendliche bis zum vollendeten 16. Altersjahr dürfen zusätzlich von der Seebrücke in Flussrichtung bis 09.00 Uhr sowie den ganzen Tag am rechten und linken Ufer von der Seebrücke bis zur Kapellbrücke und von der Kapellbrücke aus, die Freiangelfischerei ausüben. Von der Kapellbrücke aus darf jedoch nur mit einer Handleine geangelt werden.

Voraussetzungen

Fischereipatente werden Personen erteilt, die das zwölfte Altersjahr vollendet haben (nach 12. Geburtstag). Sie haben sich über die notwendigen fischereilichen Kenntnisse auszuweisen (SaNa), sofern sie sich für ein Jahrespatent bewerben.

Schonzeiten

Die Schonzeiten sind je nach Fischart und Gewässer unterschiedlich und werden in der Fischereiverordnung (FiV) geregelt.

Zeitliche Beschränkungen

Das Fischen ist im Kanton Luzern ausser zur Nachtzeit generell erlaubt.

Fangmasse und Höchstfangzahl

Die Fangmasse sind in der Fischereiverordnung (FiV) und in den Bestimmungen über die Fangausübung zur Patentfischerei geregelt. Je nach Fischart gelten unterschiedliche Fangmasse.

Fanggeräte, Fischereimethoden, Köder

Die Fang- und Hilfsgeräte und Fangmethoden sind in der Fischereiverordnung (FiV) geregelt. Angeln mit Widerhaken dürfen nur von Inhaberinnen und Inhabern des Sachkundenachweises (SaNa) und nur in stehenden Gewässern. In Fliessgewässern und bei der Freiangelfischerei sind Angeln mit Widerhaken verboten.

Fangstatistiken

Die Pächterinnen und Pächter, die Gäste sowie die Inhaberinnen und Inhaber von Jahres- und Monatspatenten sind verpflichtet eine Fangstatistik führen.

Mitangelrecht

Der Kanton Luzern kennt kein Mitangelrecht.

Weitere Informationen:

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