Angeln und fischen im Kanton Nidwalden

Hier findest Du viele nützliche Informationen zum Angeln und Fischen im Kanton Nidwalden. Neben wichtigen Informationen und hilfreichen Links findest Du hier auch eine Liste mit den schönsten Gewässern zum Fischen und Angeln im Kanton Nidwalden. Hier findest Du alle Seen, Flüsse und Bäche im Kanton Nidwalden.

Fischereigesetz und Bestimmungen Kanton Nidwalden

Genauigkeit und Aktualität der hier aufgeführten Informationen
Wir bemühen uns die hier aufgeführten Informationen stets möglichst aktuell zu halten. Jedoch können wir die Aktualität der Informationen nicht in jedem Fall und zu jeder Zeit garantieren. Diese Informationen können Dir einen guten Einblick in die Bestimmungen im Kanton Nidwalden geben. Im Einzelfall und bevor Du an einem Gewässer fischen gehst, empfehlen wir, in jedem Fall die aktuellen und gültigen Informationen zu den Bestimmungen beim örtlichen Fischereiverein oder beim kantonalen Amt für Fischerei einzuholen.

Patent

Um in Nidwalden zu Fischen, benötigt man ein kantonales Fischereipatent. Es gibt verschiedene Patente wie das Tagespatent (CHF 12.00), Halbmonatspatent (CHF 44.00), Monatspatent (CHF 60.00) und Jahrespatent (ab CHF 105.00). Die Gebühren unterscheiden sich für Kantonseinwohner und Personen, welche nicht im Kanton wohnhaft sind.

Das Patent ist gültig in folgenden Patentkreisen:

  • Patentkreis des äusseren Sees: Von der Fischereigrenze zwischen Nidwalden und Obwalden im Alpnachersee bis zur Linie Wispelen/Unternas nach Horlaui/Riedsort.
  • Patentkreis des inneren Sees: Von der Linie Wispelen/Unternas nach Horlaui/Riedsort bis zur Kantonsgrenze zwischen Nidwalden und Uri.

Die übrigen Fischereigewässer (Bäche, Berg- und Stauseen) werden verpachtet.

Freiangelrecht

Der Kanton Nidwalden kennt kein Freiangelrecht.

Voraussetzungen

Für ein Sportpatent oder Uferpatent muss man mindestens 16 Jahre alt sein. Das Jugend-Sportpatent kann ab dem 10 Altersjahr gelöst werden. Wer länger als 1 Monat fischen will, muss über einen Sachkunde-Nachweis (SaNa) verfügen.

Schonzeiten

Die Schonzeiten sind je nach Fischart und Gewässer unterschiedlich und werden in der Vollziehungsverordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung betreffend die Fischerei (Kantonale Fischereiverordnung, kFV) geregelt.

Zeitliche Beschränkungen

Nachtfischen ist im Kanton nicht erlaubt, die Fangzeiten sind im Merkblatt Fischerei im Kanton Nidwalden geregelt. Die Nachtfischerei auf Aale und Trüschen ist von öffentlich zugänglichen Ufern aus erlaubt.

Fangmasse und Höchstfangzahl

Die Mindestmasse sind in der Fischereiverordnung (FiV) und im Merkblatt Fischerei im Kanton Nidwalden geregelt. Je nach Fischart gelten unterschiedliche Fangmasse.

Fanggeräte, Fischereimethoden, Köder

Die Fang- und Hilfsgeräte und Fangmethoden sind in der Fischereiverordnung (FiV) und im Merkblatt Fischerei im Kanton Nidwalden geregelt.

Fangstatistiken

Jeder Inhaber eines Fischerpatents (ausgenommen Tagespatent) sind verpflichtet, eine Fangstatistik zu führen

Mitangelrecht

Der Kanton Nidwalden kennt kein Mitangelrecht. Wer ein Jahres-Sportpatent besitzt kann ein Gästezusatzpatent erwerben.

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