Angeln und fischen im Kanton Uri

Hier findest Du viele nützliche Informationen zum Angeln und Fischen im Kanton Uri. Neben wichtigen Informationen und hilfreichen Links findest Du hier auch eine Liste mit den schönsten Gewässern zum Fischen und Angeln im Kanton Uri. Hier findest Du alle Seen, Flüsse und Bäche im Kanton Uri.

Fischereigesetz und Bestimmungen Kanton Uri

Genauigkeit und Aktualität der hier aufgeführten Informationen
Wir bemühen uns die hier aufgeführten Informationen stets möglichst aktuell zu halten. Jedoch können wir die Aktualität der Informationen nicht in jedem Fall und zu jeder Zeit garantieren. Diese Informationen können Dir einen guten Einblick in die Bestimmungen im Kanton Uri geben. Im Einzelfall und bevor Du an einem Gewässer fischen gehst, empfehlen wir, in jedem Fall die aktuellen und gültigen Informationen zu den Bestimmungen beim örtlichen Fischereiverein oder beim kantonalen Amt für Fischerei einzuholen.

Patent

Der Kanton Uri verfügt auf kleinem Raum über ausgezeichnete und vielfältige Fischereigewässer (Seen, Fliessgewässer und Bergseen). Im Kanton Uri ist immer Fischersaison und dies mit einem einzigen Patent (Ausnahme: Oberalp- und Arnisee als Privatgewässer).

Das Patent des Kantons berechtigt zum Angeln in 258 km Fliessgewässern, im Urner-, Seelisbergersee und Göscheneralpsee sowie in 22 natürlichen Bergseen.

Es gibt ein 1-Tages Patent, welches für den Urnersee, Seelisbergersee und den Göscheneralpsee ausgegeben wird und ohne Sachkundenachweis Fischerei gekauft werden kann. Es gibt auch 3- und 7-Tagespatente für alle zur Fischerei berechtigten Gewässer inklusive Fliessgewässer und Bergseen. Diese Patente kosten je nach Art und Kategorie zwischen CHF 15.00 und CHF 150.00. Ein Jahrespatent kostet für Einwohner des Kantons CHF 330.00, für Auswärtige CHF 660.00.

Freiangelrecht

Das patentlose Angeln mit einer einfachen Angelrute ist an öffentlichen Ufern am Urnersee und am Seelisbergersee gestattet. Für die übrigen Gewässer gilt eine Patentpflicht. Im Freiangelrecht darf nur ein natürlicher Köder (Wurm, Made, etc.), unter Ausschluss lebender und toter Fische, verwendet werden. Die Verwendung von künstlichen Ködern wie Gummifischen, Löffel, Wobbler usw. oder Fangnetzen ist im Freiangelrecht verboten.

Voraussetzungen

Ein Jugendpatent kann ab 9 Jahren erworben werden, ein Angelpatent für Erwachsene kann ab dem 18 Altersjahr erworben werden. Für den Erwerb eines Patents im Kanton Uri ist zwingend ein Sachkundenachweis (SaNa) nötig (Ausnahme: 1-Tagespatent).

Schonzeiten

Die Schonzeiten sind je nach Fischart und Gewässer unterschiedlich geregelt. Du findest die detaillierten Schonzeiten in der Verordnung über die Fischerei und im Merkblatt "Merkblatt über die Angelfischerei im Kanton Uri". Auch alle Schongebiete, an welchen ganzjährig nicht geangelt werden darf, sind im Merkblatt für Angelfischerei zu finden.

Zeitliche Beschränkungen

Von 23.00 bis 4.00 Uhr ist jedes Fischen verboten. Für den Urnersee gelten die Bestimmungen der interkantonalen Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee.

Fangmasse und Höchstfangzahl

Die Fangmasse sind je nach Fischart und Gewässer unterschiedlich geregelt. Du findest die detaillierten Schonzeiten in der Verordnung über die Fischerei und im Merkblatt "Merkblatt über die Angelfischerei im Kanton Uri".

Fanggeräte, Fischereimethoden, Köder

Die erlaubten Fanggeräte, Methoden und Köder findest Du im Merkblatt "Merkblatt über die Angelfischerei im Kanton Uri". Je nach Gewässer sind unterschiedliche Fangeräte und Methoden erlaubt.

Fangstatistiken

Anglerinnen und Angler sind verpflichtet, eine Fischfangstatistik zu führen.

Mitangelrecht

Der Kanton Uri kennt kein Mitangelrecht oder Gästekarten.

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Karte des Kanton Uri

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