Beliebte Fische zum Angeln und Fischen in Schweizer Gewässern
Schweizer essen immer mehr Fisch, aber der Marktanteil von Fischen und Krustentieren aus heimischer Produktion beträgt gerade einmal 2.4 %. Das ist nicht verwunderlich, da die Schweiz keinen Zugang zum Meer hat. Die Schweiz hat nicht nur Hobbyangler, sondern auch Berufsfischer, welche an einigen Seen eine Vielzahl verschiedener Fischarten wie Egli, Felchen, Zander und Hecht fangen. Sie verkaufen ihren Fang oft an Restaurants, die Fischspezialitäten zubereiten. Darüber hinaus haben einige Landwirte in den letzten Jahren begonnen, Fische in sogenannten Fischzuchten zu züchten. Dafür wurden zum Beispiel alte Scheunen umgebaut. Einige Erzeuger haben sich als Züchter von Barsch, Zander oder Forelle etabliert.
Mit rund 50 Seen grösser als einem Quadratkilometer sowie zahlreichen Flüssen und Bergbächen beheimatet die Schweiz 90 Süsswasserfischarten, darunter mehrere Arten von Barsch, Forelle, Hecht und Saibling.
Forelle
In den Seen und Flüssen der Schweiz leben fünf Hauptarten mit vielen lokalen Formen, darunter die Bachforelle, Seeforelle und die Regenbogenforelle. Da für die Forelle geeignete Lebensräume zunehmend fehlen und sie durch den Klimawandel negativ beeinflusst wird, sind die Fangraten in den letzten Jahren stark zurückgegangen.
Saiblinge
In der Schweiz werden jährlich um die 100’000 Saiblinge gefischt. Mehr als 70% davon gehören zur Gattung der Seesaiblinge, gefolgt von der Kanadischen Seeforelle mit einem Fanganteil von ca. 25%. Den Rest bildet der Bachsaibling. Saiblinge gelten als hervorragende Speisefische und gehören deshalb bei vielen Fischern zu den beliebten Zielfischen.
Felchen
Mehr als 25 Felchenarten leben in der Schweiz. Rund 60% der von Berufs- und Freizeitfischern in der Schweiz gefangenen Fische sind Felchen. Dieser Speisefisch ist besonders bei Berufsfischern beliebt.
Äsche
Die Äsche kann mehr als 60 cm lang und bis zu 3 kg schwer werden. Sie fühlt sich in schnell fliessenden, sauerstoffreichen Gewässern sowie klaren und kalten Flüssen oder Alpenseen wohl.
Hecht
Mit einer Grösse von bis zu 150 Zentimetern ist der Hecht nach dem Wels der grösste Fisch, welcher in Schweizer Seen vorkommt. Durch seinen langen Kopf ist er leicht zu erkennen. Der Hecht jagt gerne in Ufernähe nach kleinen Fischen. Auch Frösche und kleine Vögel stehen bei diesem Raubfisch auf dem Speiseplan. Der Fang eines kapitalen Hechts gehört zu den aufregendsten Erfahrungen, welche ein Schweizer Sportfischer machen kann.
Barsch (Egli)
Der Barsch (in der Schweiz oft als Egli bezeichnet) ist ein Raubfisch, der in ganz Europa verbreitet ist. Auch in Schweizer Seen ist er häufig anzutreffen. Barsche sind leicht an ihren sechs bis acht schwarzen Längsstreifen und ihrer grossen Rückenflosse mit spitzen Stacheln zu erkennen. Die Fische werden bis zu 40 Zentimeter lang. Eglifilets sind oft eine Spezialität in Schweizer Restaurants.
Zander
Wie der Barsch gehört auch der Zander zur Familie der Percidae. Zander werden in der Regel zwischen 40 und 60 Zentimeter lang und sind damit die grössten barschartigen Fische Europas. Der beliebte Speisefisch gilt aufgrund seiner äusserst vorsichtigen und scheuen Art als schwer zu fangen.
Vorschriften und Richtlinien
Jeder Kanton veröffentlicht Richtlinien zu den erlaubten Praktiken, die von allen Personen befolgt werden müssen, die in Schweizer Gewässern fischen. Dies liegt im Interesse der Umwelt und zum Schutz der Tiere und des natürlichen Lebensraums. Die natürliche Umgebung, sowohl über als auch unter Wasser, soll durch das Fischen nicht gestört werden. Um sich ein eigenes Bild der geltenden Vorschriften in den einzelnen Kantonen zu machen, lohnt sich ein Besuch in unserem grossen Gewässerarchiv der Schweizer Seen und Flüsse.
Akzeptierte Praktiken
Du fragst Dich vielleicht, warum Du in der Schweiz jeden gefangenen Fisch mitnehmen musst und Catch und Release verboten ist. Ein Grund für das schweizerische C&R-Verbot sind Tierschützer, die massgeblichen Einfluss auf die 2009 in Kraft getretene Revision des Eidgenössischen Fischereigesetzes hatten. Sie forderten, Fische dürften nicht mehrmals unter dem Stress leiden, gehakt, gedrillt und gelandet zu werden. Um die Fische etwas zu entlasten, bestanden die Aktivisten ausserdem darauf, Haken ohne Widerhaken zur Pflicht zu machen.
Es herrschen viele Vorschriften und Regelungen, welche je nach Kanton unterschiedlich sind. Es ist unmöglich, über alle Vorschriften bezüglich der Fischerei den Überblick zu behalten. Hier beschreiben wir einige Vorschriften beispielhaft, erkundige Dich vor dem Angeln an einem Gewässer in der Schweiz immer vorgängig über alle Vorschriften.
- Zum Fischen ist ein gültiges Patent (Angelschein) erforderlich
- Zum Erwerb eines Patents ist ein Sachkundenachweis (SaNa) oder ein gleichwertiges ausländisches Dokument erforderlich
- Ein Angelschein kann oft erst ab 18 Jahren erworben werden. Jugendliche können teilweise als Begleitpersonen mitgenommen werden.
- Littering ist verboten.
- Die kantonalen Behörden müssen Netze und Haken bewilligen.
- Es gibt Schonzeiten, welche die Fischereisaison einschränken. Diese können je nach Art und Gewässer unterschiedlich sein.
- Es gibt zeitliche Einschränkungen. Nachtangeln ist vielerorts nicht erlaubt.
- Je nach Kanton, Jahreszeit, Gewässer und Fischart unterscheiden sich die Vorschriften.
- Die Fanggeräte und Fangmethoden sind je nach Kanton und Gewässer unterschiedlich geregelt.
- Eingriffe in die Nahrungsaufnahme, Zucht und das Nisten von Kormoranen und Reihern und anderen Wasservögeln sind ebenso verboten wie das Stören kleiner Fluss- und Seetiere.
- Die Verschmutzung der Seen und Flüsse ist gesetzeswidrig und alle Anzeichen einer Verschmutzung müssen sofort den kantonalen Behörden gemeldet werden, damit Sanierungsmassnahmen eingeleitet werden können und der Schaden möglichst klein gehalten werden kann.
Die gute Nachricht für Angelgäste in der Schweiz ist, dass die meisten Kantone ein Fischereibrevet oder ein Sachkundenachweis (SaNa) nur für monatliche oder jährliche Angelkarten verlangen. Es gibt jedoch auch Kantone, in denen selbst für ein Tagespatent ein Sachkundenachweis oder ein gleichwertiges ausländisches Dokument nötig ist. Auch ist es unsicher, ob alle Kantone alle ausländischen Sachkundenachweise akzeptieren.
Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten
Wenn Du in der Schweiz angeln willst, versuche bezüglich der Vorschriften und Richtlinien grundsätzlich zwei Dinge zu beachten:
- In vielen Nationen auf der Welt könnte man sagen, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. In der Schweiz gilt das Gegenteil: Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten.
- Behalte auch dieses alte Sprichwort im Hinterkopf: "Wenn Sie in Rom sind, tun Sie es wie die Römer".