Patentgewässer in der Schweiz sind Gewässer, für die ein Fischereipatent erforderlich ist. Diese Patente werden von den Kantonen vergeben und ermöglichen es den Inhabern, in bestimmten Flüssen und Seen zu fischen. Beispiele für solche Gewässer sind der Bodensee, der Walensee und der Zürichsee.
Die Einnahmen aus den Patenten werden oft zur Pflege und zum Schutz der Gewässer sowie zur Förderung der Fischbestände verwendet. Angler müssen sich an die festgelegten Vorschriften halten, die Fangmengen, Schonzeiten und erlaubte Angelmethoden regeln.
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